Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
Mit der Einführung der verpflichtenden, getrennten Sammlung der Bioabfälle (01.01.2024) in allen EU-Mitgliedsstaaten hat die Kommission den Weg für ein hochwertiges Recycling von Bioabfall und zur Erreichung der EU-Recyclingziele bereitet. Weitere Rechtsbereiche, wie die Festlegung des Endes der Abfalleigenschaft für Komposte und Gärprodukte in der EU Düngeproduktverordnung, untermauern dies. Dennoch bestehen zahlreiche Unzulänglichkeiten in der Umsetzung der EU-Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten als auch in der Überlagerung der verschiedenen Rechtsverordnungen. Auf die Bioabfallwirtschaft Deutschland wirken sich im Wesentlichen die unterschiedlichen Auslegungen des Begriffs 'Bioabfall', die Zulässigkeit von kompostierbaren Verpackungsmaterialien und die Umsetzbarkeit der Produkt- und Hygieneregelungen aus.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | Biomasse-Forum 2025 (November 2025) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 3,50 |
| Autor: | Dr. Stefanie Siebert |
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Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
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