Der Beitrag analysiert die geplante Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, mit der eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden soll. Ziel der Reform ist die Förderung einer kreislauforientierten Textilwirtschaft durch neue Regelungen zur Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und zum Recycling von Textilabfällen.
In dem Beitrag werden die zentralen Regelungsinhalte der Novelle erläutert, insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Regimen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Hersteller von Textilerzeugnissen, die Rolle von Organisationen für Herstellerverantwortung sowie die neue Kostenstruktur, nach der Hersteller für Sammlung, Transport, Behandlung und Information aufkommen müssen. Besonderes Augenmerk gilt den Akteuren der Sozialwirtschaft, deren eigenständige Sammlung privilegiert wird. Auch die neue Pflicht zur Registrierung der Hersteller und die staatliche Aufsicht werden behandelt. Der Aufsatz beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der EPR, ihre Reichweite und die noch offenen Umsetzungsfragen, die sich für den deutschen Gesetzgeber ergeben.
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| Quelle: | AbfallR 04/2025 (August 2025) |
| Seiten: | 0 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Angela Dageförde |
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