Die Gesetze der einzelnen Bundesländer über die kommunale Zusammenarbeit eröffnen den Kommunen in unterschiedlicher Ausgestaltung die Möglichkeit, zur gemeinsamen Aufgabenerledigung miteinander zu kooperieren, indem sie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen.
Die Möglichkeit, statt einer privatrechtlichen Beauftragung eine mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer anderen Gebietskörperschaft eigener Wahl abzuschließen, wird in den Fällen, in denen die Schwellenwerte für die Anwendung des GWB überschritten werden, durch einen kürzlich ergangenen Beschluss in Frage gestellt.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. |
Quelle: | GGSC-Wasser 2004 (Oktober 2003) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dr. Natalie Michels RA Rainer Kühne |
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