Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?

Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Nach Art. 4 Abs. 3 EU-NothilfeVO gilt beim Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen, einschließlich Eigenversorgern im Bereich der erneuerbaren Energien, mit einer Kapazität von höchstens 50 kW die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständigen Behörden oder Stellen innerhalb eines Monats nach der Antragstellung keine Antwort übermittelt haben, sofern die Kapazität der Solarenergieanlagen die bestehende Kapazität des Anschlusses an das Verteilernetz nicht übersteigt. Fraglich ist, ob die unionsrechtlich bestimmte Genehmigungsfiktion für kleine Solaranlagen auch ein Modell für eine Genehmigungsfiktion für neue Windenergieanlagen ist. Überwiegendes spricht dagegen. Auch die 2024 bereits in § 16b Abs. 9 BImSchG eingeführte Genehmigungsfiktion im Rahmen eines  Repowering stößt auf Bedenken.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Eurup 01/2025 (Februar 2025)
Seiten: 16
Preis: € 32,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.