Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seit 01.01.2025 - Stand und Perspektiven

Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 KrWG. Diese Pflicht ist dabei keine Erfindung des deutschen Gesetzgebers, sondern Umsetzung von EU-Recht.

Das Inkrafttreten der Getrenntsammelpflicht für Textilabfälle zum 1. Januar 2025 war  vielerorts mit Unsicherheiten und Missverständnissen verbunden, wozu auch eine teilweise unkorrekte mediale Berichterstattung beitrug. Unklarheiten gab es sowohl bei der Frage, wer zur Getrenntsammlung verpflichtet ist, als auch bei der Frage, was alles in die Getrenntsammlung gehört. Die Schwierigkeiten resultieren zum Teil auch daraus, dass sich der regulatorische Rahmen derzeit in einer Übergangsphase hin zu einem System der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien befindet.  Notwendige Definitionen, Produktkennzeichnungen und neuartige Faser-zu-Faser- Recyclingverfahren werden erst mit der aktuellen Novelle der Abfallrahmenrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung erwartet werden können.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 36. Abfall- und Ressourcenforum 2025 (April 2025)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.