Aufkommen und EU-Meldepflicht für Lebensmittelabfälle

Gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) sollen Lebensmittelabfälle (LMA) verringert werden. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen musste Deutschland seiner erstmaligen Berichtspflicht zu LMA ab dem Berichtsjahr 2020 zum 30.06.2022 nachkommen und danach weiterhin jährlich die Masse der entstandenen LMA erfassen und der EU-Kommission berichten.

Gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 umfasst die Berichterstattung mindestens die Abfallcodes aus dem europäischen Abfallverzeichnis für Abfallarten, die in der Regel auch Lebensmittelabfälle umfassen. 

Die Definition von 'Lebensmittel' ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates beschrieben und umfasst Lebensmittel als Ganzes, entlang der gesamten Lebensmittelkette von der Erzeugung bis zum Verbrauch.
Die Berechnung des Lebensmittelaufkommens erfolgte durch Multiplikation der potenziell LMA-haltige Abfälle (vor AKO) mit den Abfallkoeffizienten (AKO) der jeweiligen Abfallart. Die Ermittlung des Abfallaufkommens der Sonstigen Abfallschlüssel erfolgte über Abfallkoeffizienten über einen Fragebogen bei Entsorgungsanlagen. Die Abfallkoeffizienten für die gemischten Siedlungsabfälle wurden durch direkte Messung (durch Wiegung an der Waage der Abfallentsorgungsanlagen) bzw. durch Analyse der Zusammensetzung der Abfälle (durch Abfallsortieranalysen) über die stoffliche Zusammensetzung des Hausmülls, des Bioabfalls und der Gewerbeabfälle bestimmt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 36. Abfall- und Ressourcenforum 2025 (April 2025)
Seiten: 19
Preis: € 9,50
Autor: Dr.-Ing. Bertram Zwisele
Juergen Gonser
Dr.-Ing. Michael Kern
Elke Kreowski
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.