Insbesondere an Biogutkompost stellen die Ökoverbände Anforderungen, die die Untersuchung von zusätzlichen Parametern erforderlich machen, die nicht zu den Regeluntersuchungen der Gütesicherung gehören. Diese werden unterschieden in einmalige Einstufungsuntersuchungen und Zusatzuntersuchungen, die alle drei Jahre zu wiederholen sind.
Seit 2014 lassen Bioland und Naturland die Anwendung von Biogutkompost auf ihren Anbauflächen zu, wenn weitergehende Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Die Ergebnisse aus den Auswertungen der Chargenund Zusatzuntersuchungen der Komposte des Jahres 2023 wurden nun im Rahmen des NÖK-Projektes als 'Factsheets' veröffentlicht und sind hier öffentlich verfügbar.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2024 (Dezember 2024) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Karin Luyten-Naujoks |
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