Textilien sind erst durch die Änderung der Abfallrahmenrichtline (ARR) im Jahre 2018 (EC, 2018) in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. In der ARR wurde unter anderem festgelegt, dass Textilien zu den Siedlungsabfällen zählen und dass ab 2025 eine getrennte Sammlung erfolgen muss.
Fast Fashion ist ein äußerst erfolgreiches Geschäftsmodell, das Bekleidung in immer kürzeren Lieferzeiten zu immer niedrigeren Preisen auf den Markt bringt. Auch Menschen mit niedrigen Einkommen können somit topmodische und stets aktuelle Kleidung kaufen. Allerdings findet die Produktion von Fast Fashion ohne Einhaltung jeglicher Sozial- und Umweltstandards statt. Es geht nur darum, so billig und schnell wie möglich zu produzieren, um in letzter Konsequenz die Verkaufszahlen zu maximieren. In der EU wird derzeit das lineare Wirtschaftsmodell in ein Kreislaufmodell umgewandelt, auch im Textilsektor. Im Vordergrund steht dabei zumeist, einen möglichst hohen Anteil zu recyceln. Der Vortrag zeigt auf, dass Recycling allein nicht die Lösung sein kann. Das Wachstum von Produktion und Absatz im Textilbereich ist derart hoch, dass selbst bei Erreichen von sehr hohen (nahezu unerreichbaren) aktuell völlig unrealistischer Recyclingquoten der Bedarf an nativen Rohstoffen nicht sinken kann. Es ist offensichtlich, dass Fast Fashion und die Kreislaufwirtschaft nicht miteinander vereinbar sind.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Recy & Depotech 2024 (Dezember 2024) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr. Andreas Bartl Dipl.-Ing. MSc Wolfgang Ipsmiller Sebastian Rosenbusch |
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Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
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In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
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Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
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Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.