Ein neu entwickeltes Verfahren ermöglicht den Abbau von schwer abbaubarem CSB zur Reinigung von Oberflächenwasser aus Biomasseverwertungsanlagen.
Infolge der in 2015 und zuletzt in 2017 geänderten Bioabfallverordnung (BioAbfV) sind eine Getrenntsammlung und -verwertung von Bioabfällen vorgeschrieben. Zu Bioabfallanlagen gehören Grünschnittsammelstellen, Kompostanlagen und Biogasanlagen. In den letzten Jahren sind deshalb in Deutschland viele Grünschnittsammelstellen errichtet worden bzw. müssen noch errichtet werden, um die aktuellen Vorgaben der Abfallwirtschaft (stoffliche und energetische Verwertung) einzuhalten. Seit dem 1. August 2017 gilt zudem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Danach sind Bioabfälle als wassergefährdende Stoffe (wgS) einzuordnen, weshalb die Anlagen zur Behandlung und Verwertung befestigt (z. B. Beton oder Asphalt) sein müssen. Darüber hinaus sind das Sammeln sowie eine Behandlung des anfallenden Abwassers erforderlich.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasser und Abfall 07-08 (August 2024) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Helmut Schwarzmüller Dipl.â€Ing. Bernhard Schäfer Prof. Dr.-Ing. Clemens Wittland Rainer Schuhmann Dipl.â€Ing. Markus Werthwein |
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