Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz -WindBG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20.7.2022 verkündet.
Mit dem im Juli 2022 verkündeten und am 1.2.2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz wurde die planerische Steuerung der Windenergienutzung grundlegend umgestaltet. Das Gesetz beinhaltet u.a. Änderungen des Baugesetzbuchs sowie das neueWindenergieflächenbedarfsgesetz. Letzteres wurde bereits mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 26.7.2023 (BGBl. I Nr. 202) mit Wirkung zum 3.8.2023. Der Beitrag stellt das Windenergieflächenbedarfsgesetz vor und zeigt dabei vor allem die seit seinem Erlass bis Juli 2023 ergangenen Änderungen auf.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | UWP 02/2023 (Juni 2023) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. Alfred Scheidler |
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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