Das am 24.10.2015 in Kraft getretene Artikel-Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten1 beinhaltete in Art. 1 nicht nur das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). In Art. 3 des Artikel-Gesetzes wurden gleichzeitig Änderungen des ElektroG geregelt, die im Jahr 2018 in Kraft treten. Die nachfolgende Darstellung ordnet diese Änderungen des ElektroG in den Gesamtzusammenhang ein und berücksichtigt dabei auch die neuen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Jahr 2018 zum Abfall- und Abfallgebührenrecht.
Elektro-Altgeräte sind gemäß § 3 Ziffer 3 ElektroG Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind. Damit ist es ohne Bedeutung, dass in einem Elektro-Altgerät werthaltige Bauteile enthalten sind, d.h. das Elektro- Altgerät bleibt deshalb Abfall und unterfällt dem Regelungsregime des ElektroG.2 Abfall liegt dabei gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG unter anderem dann vor, wenn sich der Besitzer eines Gegenstandes entledigt.3 Elektro- und Elektronik- Altgeräte sind auch dann Abfall, wenn sich der Besitzer dieses Altgerätes durch die Abgabe an einen gewerblichen Metall- und Schrottsammler (Entrümpler) des Gerätes erledigt, insbesondere weil dieses Altgerät nicht mehr zur ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden soll (§ 3 Abs. 2 KrWG - Begriff der Entledigung).4
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR - 05/2018 (September 2018) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.