Umweltverträgliches Produktdesign aus der Perspektive des Abfallrechts

Möglichkeiten und Grenzen des Abfallrechts

In einer umweltverträglichen Wirtschaft kommt der umweltverträglichen Produktgestaltung und der Schließung von Kreisläufen eine zentrale Rolle zu. Im Abfallrecht wurde die umweltverträgliche Produktgestaltung als Teil der Produktverantwortung der Hersteller 1996 eingeführt (§ 22 KrW-AbfG). Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) von  2012 hat die Regelung in § 23 nahezu unverändert übernommen.  Ziel der Produktgestaltung soll zum einen die Abfallvermeidung u.a. durchmehrfache Verwendung und technische Langlebigkeit der Produkte sein. Zum anderen soll die Beschaffenheit des Produktes eine hochwertige Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung ermöglichen. Konkretisierende Regelungen zur Produktgestaltung finden sich z.B. im ElektroG, in der AltfahrzeugV und in dem neuen VerpackG



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfalR - 03/2018 (Juni 2018)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Rebecca Prelle
 
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