Die von der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebene Trendumkehr bei der Schadstoffbelastung des Grundwassers ist in Deutschland und vielen Nachbarstaaten bisher kaum erkennbar. Ein Projekt des europäischen Umweltbehörden-Netzwerks IMPEL hat gute Praxisbeispiele gesammelt und kommt zu einer Reihe von Empfehlungen.
Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollten die Oberflächengewässer und das Grundwasser bereits Ende 2015, spätestens jedoch zum Ende des Jahres 2027, europaweit in einen guten Zustand versetzt sein und Verschlechterungen des Status Quo vermieden werden. Tatsächlich ist Deutschland, wie die meisten Länder der Europäischen Union, von diesem angestrebten Zustand aber noch weit entfernt. Bei den Grundwasserkörpern befinden sich nach den neuesten bekannten Daten in Europa etwa 25 % und in Deutschland 33 % in schlechten chemischen Zustand. Hauptursache sind hier diffuse Belastungen durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft. Neben dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und dem Gebot zur Erreichung eines guten Gewässerzustands gilt für Grundwasser speziell noch das Ziel, alle signifikanten und anhaltenden Trends zur Steigerung der Konzentration von Schadstoffen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umzukehren und so die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise zu reduzieren. Auch was diese gebotene Trendumkehr angeht, sieht die Situation in Europa und namentlich in Deutschland nicht gut aus.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 04 (April 2024) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Dr. Thomas Ormond Astrid Bischoff |
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