Dammsanierung und Dammpflege: wirken Verordnungen zum Naturschutzrecht positiv?

Mit dem Ausbau der Wasserkraft am Inn wurde auch der Hochwasserschutz und die Sicherung der Ufer als wesentliche Auflage mit in die Wasserrechtsbescheide aufgenommen. Bestehende Flussdeiche des bereits begradigten Flusses wurden in den Ausbau integriert und die Dämme und Deiche entsprechend den damaligen Regeln der Technik unterhalten. Mit den historischen Hochwassern am Inn, v. a. 1985, wurden die Bemessungsereignisse am Oberen Inn erhöht und mit den historischen Hochwassern in Deutschland sowie den oft stark bewachsenen Deichen, die zu Deichbrüchen führten, wurden auch die Normen für Dämme und Deiche angepasst.

Mit den historischen Hochwässern am Inn, den Änderungen der technischen Normen, aber auch den stetig wachsenden Anforderungen an den Naturraum wurden im Konsens  mit Behörden die Freistellung der Dämme und Deiche sowie der Umbau zu offenen Grünlandflächen umgesetzt. Landschaftsplaner wurden beauftragt, technische Anforderungen und ökologische Funktionen im Raum in Einklang zu bringen und zu fördern. Die Kontrolle bei Hochwasser ist gut möglich, die Pflege abgestimmt, der technische und ökologische Zustand hat sich wesentlich verbessert. Der vermehrte naturschutzfachliche Formalismus fordert eine Bilanzierung auf Flächenbasis und hauptsächlich der Ist-Zustand wird bewertet. Der ökologisch wirtschaftende Betreiber als Mitverursacher der Artenvielfalt wird dabei formal aktuell nicht gewürdigt. In Anbetracht der immer dringenderen Notwendigkeit zum Hochwasser- und Artenschutz sind Funktionen und Synergieeffekte im Raum zu sehen und andere Wege zu gehen, um gemeinsame Ziele im Raum zu verwirklichen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft Heft 02-03 (März 2024)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Georg Loy
 
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