The regulation of new genomic techniques (NGTs) by European gene echnology law is not only of scientific-academic value, but also affects quite considerable economic interests. While the use of the corresponding technologies in the 'red sector†- i.e. for human medical purposes - is still viewed with restraint in view of the risks to human health that are to be ruled out, the hoped-for multi-billion revenues in the 'green sector†of plant biotechnologymean that less restraint tends to be exercised here.
Die Regelung neuer genomischer Techniken (NGTs) durch das europäische Gentechnikrecht ist nicht nur von wissenschaftlich-akademischem Wert, sondern berührt auch ganz erhebliche wirtschaftliche Interessen. Während der Einsatz der entsprechenden Technologien im 'roten Sektor' - also für humanmedizinische Zwecke - angesichts der auszuschließenden Risiken für die menschliche Gesundheit noch zurückhaltend gesehen wird, wird hier angesichts der erhofften Milliardenumsätze im 'grünen Sektor' der Pflanzenbiotechnologie tendenziell weniger Zurückhaltung geübt. Es verwundert daher kaum, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom25. Juli 2018,wonachNGTs vollumfänglich dem europäischen Gentechnikrecht unterliegen, nicht zu einem Ende der Diskussionen geführt hat. Vielmehr hat sich der Diskurs verschoben: Statt -wie vor dem Urteil - die Anwendbarkeit des europäischen Gentechnikrechts zu bestreiten, geht es den Befürworterinnen und Befürwortern entsprechender Technologien nun vor allem um die Frage, ob bzw. inwieweit das europäische Gentechnikrecht zur Regulierung von NGTs überhaupt geeignet ist. Von besonderer Relevanz ist dabei die Diskussion, ob die bestehenden Nachweisverfahren überhaupt in der Lage sind, den Einsatz von NGTs zu identifizieren. Der Beitrag stellt den aktuellen Stand der Diskussion dar und zeigt auf, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | EurUp 04/2022 (November 2022) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | PD Dr. jur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger |
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