Die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit stellt eine Grundvoraussetzung zur Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials eines Gewässers dar. Der Vollzug wird in Deutschland im § 34 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Da an großen staugeprägten Gewässern, wie Inn oder Donau, in der Regel keine Möglichkeiten bestehen, frei fließende und eigendynamische Gewässerbereiche im Sinne des Gewässerleitbildes wiederherzustellen, fokussieren sich einige Betreiber großer Stauanlagen auf eine Kombination aus Fischaufstiegsanlage (FAA) und Schaffung von Fließgewässerlebensraum.
Der Grundstein zur Schaffung der biologischen Durchgängigkeit ist bereits seit Einführung der WRRL gelegt. Durch Querverbauungen jeglicher Art entstehen unüberwindbare Barrieren für Organismen und Feststoffe, welche das Fließgewässerkontinuum verändern und die aquatischen Lebensräume stark beeinflussen. Zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder Potenzials gem. WRRL sind daher entsprechende Gegenmaßen erforderlich. Weil eine Absenkung oder Beseitigung insbesondere großer Stauanlagen oftmals nicht möglich ist, wird immer häufiger versucht, in Form von fließgewässerartigen Umgehungsgewässern die Schaffung von Durchgängigkeit und gewässertypischer Lebensraumfunktion in Kombination zumindest partiell wiederherzustellen. In einem Untersuchungsprojekt des LFV Bayern wurde daher die Lebensraumfunktion entsprechend konzipierter Fischaufstiegsanlagen näher untersucht.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 02/03 (März 2023) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Johannes Schnell Lena Meier |
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