Seit längerem ist eine intensive und europaweit geführte Diskussion im Gange, ob und inwiefern Titandioxid als gefährlich, genauer: als krebserregend eingestuft werden soll. Von Anfang an ist von den Herstellern und Vertreibern
ebensowie von der Entsorgungswirtschaft vor einerGefährlich- Einstufung von Titandioxid auch deshalb gewarnt worden, weil schwerwiegende Verwerfungen bei der Entsorgung Titandioxid-haltiger Abfälle befürchtet werden, die
bislang reibungslos funktionierte.
Im Oktober letzten Jahres hat die EU entschieden und Titandioxid jedenfalls teilweise als krebserregend eingestuft. Droht jetzt erneut ein Desaster, wie wir es schon 2016 bei der Gefährlich-Einstufung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) erlebt haben? Damals nahm Deutschland die Gefährlich-Einstufung von HBCD im Europarecht zum Anlass, in einem nationalen Alleingang sämtliche HBCD-haltigen Abfälle pauschal als gefährlich einzustufen, weswegen es zu einem bizarren Entsorgungsnotstand vor allem im Bereich der Entsorgung von Wärmedämmverbundsystemen und den darin verwendeten Polystyrol- Platten ('Styropor') kam. Werden jetzt auch sämtliche Titandioxid-haltigen Abfälle zukünftig als gefährlicher Abfall zu bewirtschaften sein? Was hat sich im Rechtsrahmen überhaupt geändert? Und welche konkreten Auswirkungen wird das auf die Entsorgungswirtschaft haben? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 05/2020 (September 2020) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | EMLE Gregor Alexander Franßen |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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