Konsequenzen aus der EuGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Beseitigung und Verwertung vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung

rognosen und Aspekte der nationalen Entsorgungssicherheit im Kontext der EuGH-Urteile

Im Jahr 2003 hat der EuGH seine mit Spannung erwarteten Urteile zur Abfallverbrennung verkündet. Die Verbrennung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen aus Luxemburg in einer französischen Müllverbrennungsanlage hat er als Beseitigung, die Verwendung von industriellen Abfällen aus Deutschland (u.a. Lack- und Farbschlämme, Destillationsrückstände) als Ersatzbrennstoff in belgischen Zementwerken demgegenüber als Verwertung eingestuft.

In beiden Fällen hatten die Behörden des Herkunftsstaates Einwände gegen die beabsichtigte Verbringung mit dem Argument erhoben, es handele sich um Beseitigungsverfahren. Die Entscheidungen des EuGH haben eine heftige und kontroverse Diskussion ausgelöst.

Der Autor befasst sich im Beitrag vornehmlich mit der Luxemburg-Entscheidung, deren wesentlichen Inhalt er zunächst kurz skizziert. Anschließend wird auf die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und die Umsetzung der EuGH-Entscheidung in Verwaltungspraxis und Rechtsprechung eingegangen, um dann auf das Ausgangsthema des Beitrages, die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und der EU-Osterweiterung auf die Entsorgungssicherheit, zurückzukommen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: RA Hartmut Gaßner
 
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