Eine Vielzahl der in Verkehr gebrachten und am Ende ihres Produktlebenszyklus angelangten Lithiumbatterien und -akkumulatoren werden nicht dem sachgerechten Recycling zugeführt und wichtige Recyclingrohstoffe somit dem Kreislauf entzogen.
Insbesondere durch den Bürger falsch entsorgte Lithiumionenakkumulatoren stellen weiterhin eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Brandereignisse in Sortieranlagen der LVP-Sammlung, der Gewerbeabfallaufbereitung etc. bedeuten nicht nur für die Mitarbeiter ein Risiko und verursachen dem betroffenen Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, sie schwächen auch die komplette Kreislaufwirtschaft,
da Kapazitäten an notwendigen Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen reduziert werden. Die Branche braucht daher dringend ein schnell greifendesMaßnahmenpaket. Sofortmaßnahmen, sind die Information der Verbraucher und der Vollzug der geltenden gesetzlichen Grundlagen. Mit der Novellierung von Elektro- und Elektronikgerätegesetz kann bereits national weiteren Problemfeldern zeitnah begegnet werden. Zeitnah sind aber auch auf europäischer Ebene, insbesondere mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland im 2. Halbjahr 2020, die Novelle der Batterierichtlinie sowie die Ökodesignrichtlinie anzugehen. In der Zukunft muss ein fachgerechter Umgang mit Lithiumbatterien und -akkumulatoren, von der Produktion bis zum Recycling, sichergestellt sein.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | AbfallR 01/2020 (Januar 2020) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Sandra Giern |
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