Am 6.11.2020 hat der Bundesrat1 dem von der Bundesregierung im September vorgelegten Entwurf einer Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung - EWKVerbotsV) mit einer einzigen Änderungsmaßgabe zugestimmt.
Nach seiner daraufhin notwendigen erneuten Beschlussfassung hat der Bundestag dem Verordnungsentwurf am 17.12.2020 erneut zugestimmt. Nach ihrer Ausfertigung am 20.1.2021 ist die EWKVerbotsV am 26.1.2021 verkündet worden. Die Verordnung ist der erste Schritt Deutschlands zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt6 (EU-Einwegkunststoffrichtlinie bzw. EUEWK- RL, auch 'Single-Use Plastics Directive'). Die EUEWK- RL hat das Ziel, den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und Kunststoff als Ressource besser zu bewirtschaften. Insbesondere das achtlose Wegwerfen von Kunststoff-Einwegprodukten, für die es bereits geeignete Alternativen gibt, und der sich anschließende Eintrag des Kunststoffes in die Umwelt sollen so begrenzt werden. ZurUmsetzung der EU-EWK-RL sind neben der EWKVerbotsV zusätzlich
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 02/2021 (März 2021) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | EMLE Gregor Alexander Franßen |
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