Zuständigkeiten, Optionen und Befugnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht
Die Spielräume und die Positionierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in der Abfallwirtschaft, die unmittelbar und untrennbarmit derWahrnehmung hoheitlicher Entsorgungspflichten im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zusammenhängen, sind in jüngerer Zeit mehrfach diskutiert und akzentuiert worden und somit auch in den Fokus des rechtswissenschaftlichen Diskurses gerückt. Dies bezieht sich einerseits auf die am29.10.2020 in Kraft getretene Novelle des KrWG,2 die in § 20 Abs. 2 KrWG klargestellt hat, dass die Getrenntsammlungspflichten für bestimmte Abfallfraktionen (u.a. Bioabfälle, Papier, Glas, Kunststoff, Textilabfälle und Sperrmüll) auch für den örE gelten. Zudemwurde die Klagebefugnis des örE in verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren betreffend die gewerblichen Sammlungen gemäß §§ 17, 18 KrWG ausdrücklich gesetzlich geregelt.
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| Quelle: | AbfallR 01/2022 (Januar 2022) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Ralf Gruneberg |
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Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
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Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
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Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
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