Die Grundlagen der Jahrzehnte als sicher geglaubten Energieversorgung in Europa sind wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine seit dem 24.2.2022 ins Wanken geraten. Russland nutzt vor allem seine Energieressourcen als Waffe gegen die freie Welt, weil diese ihrerseits der Ukraine zur Seite steht und mit zahlreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland geantwortet hat. Vor dem Krieg bezog Deutschland 55 % seines Gases aus Russland und dieser Versorgungsweg kam vollständig zum Erliegen. Dies führt in großen Teilen der Wirtschaft zu Versorgungsengpässen. Das betrifft auch Müllverbrennungsanlagen, für die die Problematik nachstehend näher beleuchtet wird.
I. Problemaufriss
InDeutschland gibt es derzeit 66Müllverbrennungsanlagen mit einer jährlichen Gesamtkapazität von ca. 20,6 Millionen t1. Müllverbrennungsanlagen sind immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig (Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV). Anlagen, die vor 1974 in Betrieb genommen wurden, verfügen noch über Genehmigungen auf der Grundlage der Gewerbeordnung, denn das BImSchG (BGBl. I 1974, S. 721) trat erst am 1.4.1974 in Kraft. Solche Genehmigungen gelten als Genehmigungen nach dem BImSchG fort. Die Anlagen unterliegen heute den zusätzlichen Verpflichtungen der Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie)2. In den Müllverbrennungsanlagen wird Strom und Fernwärme erzeugt. Oft tragenMüllverbrennungsanlagen zu einem erheblichen Teil zur Deckung des Gesamtfernwärmebedarfs der angeschlossenen Ortschaften bei.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 01/2023 (Februar 2023) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg |
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