Kosten- und Mittelauskehrmodell des Einwegkunststofffonds

Im November 2022 wurde das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben 'Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie' abgeschlossen. Als Auftragnehmer hatten INFA, das Wuppertal Institut, die PROGNOS AG und die Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB seit Juli 2021 an einem umfangreichen Vorschlag zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte (EWK-Produkte) gearbeitet, welche von Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vorgegeben wird.

Hintergrund des Forschungsvorhabens war das Inkrafttreten der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom 05. Juni 2019. Ziel der Richtlinie ist es, die Auswirkungen definierter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, sowie auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden bzw. zu vermindern. Gleichzeitig soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen gefördert werden.

Die EU-Richtlinie fußt hierbei auf mehreren Ansätzen und gibt Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften.

Neben dem Verbot der Inverkehrbringung von Einwegkunststoffartikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff, wie z. B. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen, stellt auch Artikel 8 der EWKRL einen ökologisch interessanten Ansatz dar. Dieser normiert und regelt die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte EWKProdukte. Danach haben Hersteller von definierten To-Go-Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Tüten, Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher, leichte Kunststofftragetaschen), Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten mit Filter zukünftig die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen, die Beförderung und die Behandlung der durch ihre Produkte entstandenen Abfälle sowie die Kosten für kommunale Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu tragen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.