Offene Nachrotte nach der mechanisch-biologischen Intensivbehandlung

Die Anforderungen der 30. BImSchV bezüglich der erforderlichen eingehausten Aufenthaltszeit und der Abluftemissionen wirken sich kostensteigernd gegenüber bisherigen Lösungen mit MBA aus.

Je nach Verfahrenskombination und Auslegung der Intensivrotte sind 4 bis 12 Wochen Aufenthaltszeit in der Nachrotte notwendig. Damit trägt die Nachrotte aufgrund ihrer baulichen und technischen Dimensionen in erheblichem Maß zu den Gesamtkosten einer MBA-Behandlung bei.
Abweichend von der grundsätzlichen Volleinhausung von MBA nach der 30. BImSchV, lässt der Gesetzgeber grundsätzlich auch Ausnahmen aufgrund der Regelungen des § 16 zu. Diese offene Nachrotte wird im Artikel unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet. Ein wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang der rechtliche und techni-sche Umgang mit den reduzierbaren aber in gewissen Umfang unvermeidbaren diffu-sen Emissionen einer offenen Nachrotte.
Soweit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, führt die offene Nachrotte zu keinen relevanten Umweltnachteilen. Im Einzelfall und insbesondere im Hinblick auf die klima-wirksamen Emissionen kann sie nach derzeitig verfügbarem Kenntnisstand sogar zu deutlichen Vorteilen führen. Die Vor- und Nachteile müssen im Einzelfall ermittelt und abgewogen werden.



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Abfallforschungstage 2004 (Juni 2004)
Seiten: 15
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Joachim Dach
 
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