Mobile Toilettenanlagen können Alternativen zur wasserwirtschaftlichen Entsorgung der menschlichen Fäkalien sein. Sie ermöglichen es dabei, Kreisläufe gewässerschonend zu schließen, wenn die aufgefangenen Fäkalien nicht anschließend als Abwasser behandelt werden. Untersucht wurden die Akzeptanz von Komposttoiletten sowie die Möglichkeiten zur Aufbereitung der Inhalte. Sachgerechte Abfallschlüssel und düngerechtliche Vorschriften können so einen stofflichen Kreislauf sichern.
Eine aktuelle Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt, dass die deutschen Fließgewässer massiv durch den Kläranlagenablauf beeinflusst sind. Dies hat zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung. Für kleinere Flüsse ist teilweise zu beobachten, dass die Beeinflussung durch Einleitungen aus der Abwasserbehandlung dazu führen, dass die gesetzten Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie zunächst nicht erreicht werden konnten. Für einen verbesserten Gewässerschutz wird es daher nicht nur um eine Nachrüstung der Abwasserbehandlung und einen besseren Umgang mit Mischwasserentlastungen gehen, sondern auch um eine Verringerung der Abwasserlasten.
Die Nutzung mobiler Toilettenanlagen erlaubt es technisch, Alternativen zur wasserwirtschaftlichen Entsorgung der menschlichen Fäkalien zu beschreiten und dabei Kreisläufe gewässerschonend zu schließen, wenn die aufgefangenen Fäkalien nicht anschließend als Abwasser behandelt werden. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) qualifiziert in einem internen Vermerk über "Die Anwendbarkeit des Abfallrechts auf Komposttoiletten" die in Komposttoiletten anfallenden menschlichen Fäkalien zwar eindeutig als Abwasser. Diese Rechtsauffassung ist allerdings unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Abfallrechts kritisch zu hinterfragen.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasser und Abfall 10 (Oktober 2021) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Dr. Engelbert Schramm Dr. Caroline Douhaire Dipl.- Ing. Tobias Hübner |
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