Intakte Fließgewässer mit naturnahen Ufer- und Sohlenstrukturen sind die Lebensadern der Natur. Der Schutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer sichern intakte Naturräume. Die Gewässerunterhaltung ist deshalb mehr als nur die Sicherung des Abflusses. Sie hat für die Fließgewässerentwicklung und den Artenschutz eine zentrale Bedeutung.
Seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) im Jahre 2000 findet ein umfassender Prozess zur ökologischen Verbesserung der Gewässer statt. Die Gewässerunterhaltung unterliegt als gesetzliche Aufgabe einer Vielzahl von wasser- und naturschutzrechtlichen Regelungen, die von den Trägern der Unterhaltungspflicht zu beachten sind. Die Gewässerunterhaltung muss daher einen permanenten Ausgleich zwischen den Ansprüchen an die Abfluss- und Hochwassersicherheit und den ökologischen Anforderungen an die Gewässer erreichen. Dabei hat der Artenschutz eine besondere Bedeutung bezogen auf die Eingriffe der Unterhaltung in die Gewässerspezifischen Lebensräume (Bild1). Nachfolgend werden die Grundlagen und Randbedingungen für die Gewässerunterhaltung und die Anforderungen des besonderen Artenschutzes bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt. Beide Faktoren haben entscheidenden Einfluss auf die Planung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten zur Abflusssicherheit.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 09 (September 2021) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Ulrich Ostermann Dipl.-Ing. Ingmar Sannes Dipl.-Biol. Peter Sellheim |
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