Der Niedersächsische Weg und seine nachhaltigen Verbesserungen für den Arten- und Gewässerschutz

Nachdem 2019 in Bayern ein Volksbegehren Artenvielfalt 'Rettet die Bienen!' durchgeführt und dessen Maßnahmenpaket samt Begleittext im Landtag verabschiedet wurde, gab es auch in Niedersachsen eine vergleichbare Initiative. Über Ergebnisse mit Bezug zur Wasserwirtschaft wird berichtet.

Niedersachsen ist ein wasserreiches Land. Große Landesteile insbesondere im Nordwesten sind von einer hohen Gewässerdichte geprägt. Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) unterscheidet zwischen Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung. Gewässer erster Ordnung haben für die Wasserwirtschaft eine erhebliche Bedeutung, sie sind in einer Anlage zum NWG explizit aufgeführt. Darüber hinaus gehören die Binnenwasserstraßen dazu. Gewässer zweiter Ordnung sind die nicht zur ersten Ordnung gehörenden Gewässer, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbands in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde als Verordnung aufstellt. Gewässer dritter Ordnung sind diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind. Die Bestimmungen des Wassergesetzes gelten nicht für Gräben einschließlich Wege- und Straßenseitengräben als Bestandteil von Wegen und Straßen, die nicht dazu dienen, die Grundstücke mehrerer Eigentümer zu bewässern oder zu entwässern. Die Gesamtlänge des niedersächsischen Gewässernetzes beträgt ca. 160.000 km.
Eine Besonderheit in Niedersachsen ist, dass der Landesgesetzgeber von seiner Abweichungsmöglichkeit gemäß § 38 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes Gebrauch gemacht hat. Nach § 58 Abs. 1 NWG besteht in Niedersachsen an Gewässern dritter Ordnung kein Gewässerrandstreifen. Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen auch an Gewässern dritter Ordnung wird in Niedersachsen seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter verweisen auf die gestiegene Bedeutung der ökologischen Funktion von oberirdischen Gewässern im Naturhaushalt, insbesondere nach Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und deren Vorgaben zum Erreichen eines guten
ökologischen und chemischen Zustands. Gegner besorgen den erheblichen Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche, die in einem agrarwirtschaftlich geprägten Land wie Niedersachsen nicht zu vertreten sei. 80.000 ha entsprächen 3 % der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzfläche, die verloren gehen würde.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 05 (Mai 2021)
Seiten: 0
Preis: € 10,90
Autor: Rudolf Gade
 
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