Risikomanagement Praxisbeispiel der GOA aus Schwäbisch Gmünd

Das Themenfeld Risikomanagement (RM) hat in den letzten Jahren Einzug in alle Großunternehmen, aber auch mittelständische und kommunale Betriebe gehalten. Wesentlicher auslösender Faktor war hierbei die Einsicht in die Notwendigkeit, Risiken des eigenen unternehmerischen Handelns kennen zu müssen, um angemessen, d.h. nötigenfalls durch Risikovermeidung, reagieren zu können.

Dieses Ziel hat insbesondere in der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Niederschlag gefunden, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, ein Überwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen einzurichten. Versäumnisse bei der Einrichtung eines solchen Risikomanagementsystems könnten Schadensersatzpflichten begründen.
Sinn und Zweck jeglichen Risikomanagements ist es daher, Risiken für alle Bereiche des Unternehmens zu erkennen, sie unternehmensspezifisch zu bewerten und daraus abgeleitet, strategische Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation von Risiken festzulegen. Darüber hinaus ist wesentlicher Bestandteil eines Risikomanagements, die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen durch Kontrollmechanismen sicherzustellen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben zunehmend auf die neue Situation reagiert und müssen gemäß KonTraG bei ihrer Prüfung einen risikoorientierten Prüfungsansatz zugrunde legen. Als Basis der Anforderungen gilt der Standard des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, zu jeder dieser Fragen in seinem Abschlussbericht Stellung zu nehmen. Das nachfolgende Beispiel trägt diesem Umstand Rechnung.



Copyright: © VKU - Landesgruppe Baden-Württemberg
Quelle: Landesgruppen- und Fachtagung Mannheim Juli 2004 (Juli 2004)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Dr. Hamid Saberi
 
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