Erste Konzepte für den Rückbau von Windenergieanlagen wurden bereits 1995 erarbeitet, als in Deutschland mit dem verstärkten Ausbau dieser Technologie begonnen wurde (Kehrbaum 1995). Seitdem hat die Branche einen rasanten Technologiewandel durchlaufen, so dass heute eine Vielzahl an unterschiedlichen Modellen in abweichenden Ausführungen und an unterschiedlichen Standorten vorhanden sind. Diese vielen Eventualitäten erschweren die Entwicklung eines einzigen Standardkonzepts für den Rückbau, vielmehr ist jeder Rückbau ein eigenes und individuelles Vorhaben.
Die installierte Gesamtleistung der Windenergieanlagen in Europa beträgt 205 GW. In Deutschland beträgt die installierte Leistung gegenwärtig 53,9 GW und mehr als 29.000 Windenergieanlagen onshore (Wind Europe 2020). Nach mehreren ausbaustarken Jahrzehnten wird in der Zukunft auch der Rückbau an Bedeutung gewinnen, weshalb das deutsche Umweltbundesamt die Studie 'Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen' (Zotz et al. 2019; UBA-Texte 117/2019) in Auftrag gegeben hat. Darin wurden die rechtlichen Grundlagen der Betreiberverantwortung erörtert, der Anlagenbestand erfasst und in Clustern ähnlicher Bauart wiedergegeben. Diese Daten lassen eine Prognose möglicher Abfälle zu. Es wurden technische Empfehlungen für einen Rückbau sowie das anschließende Materialrecycling getätigt. Es sind bereits mehrere gute Rückbautechniken verfügbar, weshalb nun eine Standardisierung der Verfahren und der rückbaurelevanten technischen Informationen zweckmäßig ist. Weiterhin ist die Erlasslage der Bundesländer für die Durchführung maßgeblich und klärt Detailfragen des Rückbauumfangs sowie der Rückstellungsleistungen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Recy & Depotech 2020 (November 2020) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Petra Weißhaupt |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Windenergie und Denkmalschutz: Die juristisch inhaltsleere kunsthistorische Chimäre des 'Umgebungsschutzes'
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Als die moderne Denkmalpflege im19. Jahrhundert das Feld des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses betrat, geschah dies auch als Reaktion auf einen stetig steigenden Innovations- und Wachstumsdruck der industriellen Moderne und den damit einhergehenden tiefgreifenden gesellschaftlichen, landschaftlichen und ästhetisch-(städte-) baulichen Veränderungen.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems in Deutschland dringend notwendige Ausbau der Windenergie ist seit einigen Jahren ins Stocken geraten. In Raumordnungsplänen sind kaum noch Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen worden und die Genehmigungsverfahren haben sich verzögert oder sind oft aufgrund von verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Problemen gescheitert. Planungsverfahren allein für Teilfortschreibungen von Regionalplänen haben in der jüngeren Zeit im Schnitt 5,3 Jahre gedauert.
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.