Oberflächenwasserentnahme versus Mindestabfluss im Kontext von WRRL und Klimawandel

Die Bereitstellung von Wasser als Nahrungsmittel, Rohstoff und für Brauchwasserzwecke bildet eine zentrale Ökosystemleistung der Oberflächengewässer und ihrer Auen. Zeitgemäße Bewässerungslösungen müssen sich in Bezug auf die Entnahme an umweltrechtlichen und -fachlichen Maßstäben messen lassen. Die Mindestwasserführung ist zu erhalten. Negative Auswirkungen durch Aufstaumaßnahmen in Fließgewässern sollen möglichst vermieden werden.

Die Bereitstellung von Wasser als Nahrungsmittel, Rohstoff und für Brauchwasserzwecke bildet eine zentrale Ökosystemleistung der Oberflächengewässer und ihrer Auen, da sie eine wesentliche Grundlage der menschlichen Existenz ist und maßgeblich das menschliche Wohlergehen bestimmt [1]. Das notwendige Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Fließgewässer und Seen) fällt nach § 9 Absatz 1 WHG [2] unter den wasserrechtlichen Begriff der 'Benutzungen". Wichtige Nutzungen durch den Menschen und damit Entnahmegründe sind vor allem

Benutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. 'Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen." (§ 10 Absatz 1 WHG). Sehr häufig sind Entnahme und Ableitung von Wasser aus Oberflächengewässern nach wie vor damit verbunden, dass ein Aufstauen des Gewässers erfolgt.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 04 (April 2020)
Seiten: 8
Preis: € 10,90
Autor: Dr. rer. nat. Dr. agr. Dietmar Mehl
Dipl.-Ing. Marc Schneider
Anika Lange
Robert Dahl
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.