Im formalen Beteiligungsprozess der Hochwasserrisikomanagement-Planung (HWRM-Planung) nehmen Städte und Gemeinden in Bayern eine zentrale Rolle ein. In ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich sind sie für Maßnahmen verantwortlich und agieren als Multiplikatoren für Informationen an Dritte. Deshalb wurden Anforderungen aus der Praxis und Vorgaben der Richtlinie, aufbauend auf Erfahrungen des ersten Bearbeitungszyklus, weiter konkretisiert. Damit soll ein planvoller Umgang mit dem Risiko ermöglicht werden und verstärkt in das Bewusstsein der Akteure rücken.
1 Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements im ersten Bearbeitungszyklus in Bayern
Mit der Überführung in das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (§§ 73 bis 75) und das Bayerische Wassergesetz (Artikel 45) wurden die Vorgaben der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) [1] rechtlich festgelegt. In Deutschland laufen seit Beginn der Umsetzung verschiedene Bestrebungen zur Harmonisierung der HWRM-Planung, wobei den Ländern gewisse Freiheiten zur Ausgestaltung des Prozesses eingeräumt werden. Bayern legt einen klaren Fokus auf die Stärkung und Bewusstseinsbildung der lokalen Ebene, also bei den Städten und Gemeinden.
Unter Federführung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umwelt wurde ein integrativer Prozess entwickelt, der alle betroffenen Akteure der öffentlichen Verwaltung einbezieht. Ziel des im 6-Jahres-Rhythmus wiederkehrenden Prozesses ist es, einen planvollen und ausgewogenen Umgang mit der Hochwassergefahr und dem verbleibenden Risiko zu etablieren. Dadurch sollen die negativen Folgen von Hochwasser auf die vier von der Richtlinie definierten Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte) verringert werden. Zur konkreten Bearbeitung wurde der auf Bundesebene entwickelte LAWA-Maßnahmenkatalog weiter ausdifferenziert. Die geplanten und umgesetzten Maßnahmen konnten damit erstmals systematisch dokumentiert werden.
Städte und Gemeinden nehmen in diesem Prozess eine entscheidende Rolle ein. Sie tragen die Verantwortung für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, z. B. bei der Bauleitplanung, und agieren als Multiplikatoren, die Informationen an Bürger oder private Unternehmen weiterleiten. Außerdem liegen auf Ebene der Städte und Gemeinden die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten vor, die eine konkrete Risikobewertung und Maßnahmenauswahl ermöglichen. Von Seiten der Wasserwirtschaftsämter und der Kreisverwaltungsbehörden erfolgte erstmals 2014 ein umfassendes Beratungsangebot zur HWRM-Planung, zusätzlich zu den unabhängig vom Prozess stattfindenden Beratungen, z. B. bei Baumaßnahmen. In diesem Risikodialog wurde die aktuelle Situation analysiert und geplante bzw. umgesetzte Maßnahmen dokumentiert (Bild 1).
Im ersten Bearbeitungszyklus haben sich 80 % der betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern an dem Prozess beteiligt. Ein Großteil von ihnen hat dazu das Beratungsangebot der Wasserwirtschaftsämter angenommen und den entwickelten Prozess zur HWRM-Planung positiv bewertet. Durch den Austausch mit den verschiedenen Akteuren, eigene Erfahrungen der Wasserwirtschaftsverwaltung und die Sammlung von Feedback wurden auch kritische Punkte festgehalten. Zusätzliche Erkenntnisse lieferte außerdem eine ausführliche Zwischenevaluation in den Jahren 2016 und 2017, bei der neben dem Stand der Maßnahmenumsetzung auch noch weitere Informationen, z. B. zur Risikoeinschätzung, abgefragt wurden. Die umfangreiche Weiterentwicklung der Prozesse anhand dieser Erkenntnisse ist zentraler Bestandteil der Vorbereitung auf die kommenden Bearbeitungszyklen.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 12 (Dezember 2019) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Florian Riehl Dr. Dieter Rieger Marijana Schmidt Verena Trautmann Anna Zolnhofer |
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