In den letzten Jahren ist bei der Hochwasservorsorge vermehrt die Vorsorge vor Starkregenereignissen in den Vordergrund getreten. Wichtiges Ziel ist hierbei die Verringerung des Schadenspotenzials in betroffenen Gebieten sowie das möglichst schadfreie Ableiten der Starkregensturzfluten. Seit 2014 unterstützt daher das Land seine Gemeinden und Städte dabei, ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in Angriff zu nehmen. Ziel ist eine Bewusstseinsschärfung für die Gefahren des Hochwassers sowie die Umsetzung der in den Konzepten entwickelten Maßnahmen. Die Hochwasserpartnerschaften, das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) und das neu gegründete Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH) auf Ebene der Oberen Wasserbehörden sind hierbei wichtige Institutionen und Ansprechpartner für die Kommunen. Aktuell erarbeiten bereits über 600 Kommunen ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept - etliche sind bereits fertig gestellt. Die Kosten für die Aufstellung werden mit bis zu 90 %, die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen mit bis zu 60 % von der Wasserwirtschaftsverwaltung gefördert. Das Voranbringen und die Unterstützung bei der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements stehen damit beim Vorgehen in Rheinland-Pfalz an erster Stelle.
1 Einleitung
Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die an den unterschiedlichsten und vielleicht auch an unerwarteten Orten entstehen können. Tagelanger, großflächiger Dauerregen oder plötzliche, flächendeckende Schneeschmelzen sind meist die Ursache für Hochwasser in den großen Flüssen, während lokale, kurzzeitiger Starkregen zu Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten führen können. In kleinen Einzugsgebieten können diese Starkregenereignisse zu unerwartet großen Schäden führen, während große Flüsse lokale Gewitterregen leichter bewältigen. Denn die kleinen Einzugsgebiete reagieren schnell auf Niederschlagsereignisse und somit erreicht das Wasser in kürzester Zeit Bäche oder Tallagen. Dabei bestimmen Größe, Gefälle und Form des Einzugsgebietes den Ablauf der Hochwasserwelle [1].
Starkregen ist nicht als signifikantes Hochwasserrisiko im Sinne des § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eingestuft. Diese konvektiven Niederschlagsereignisse mit hohen Niederschlagshöhen und hohen Intensitäten können jedoch grundsätzlich überall in Deutschland auftreten; die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens kann für einen spezifischen Ort nicht hinreichend statistisch abgesichert werden [2]. Ihre Auswirkungen sind dabei anders als bei einem Flusshochwasser räumlich stark begrenzt. Erst wenn sich die Oberflächenabflüsse in einem Gewässer sammeln, erfolgt eine Betrachtung als Hochwasserereignis gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie [1]. Allerdings werden für den 2. Zyklus der HWRM-RL (2015-2021) durch die EU und auch durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne 'präventive Maßnahmen zum Starkregenmanagement" für die kommunale Ebene angeregt [1]. Rheinland-Pfalz geht diesen Weg bereits aktiv und das seit vielen Jahren.
§ 5 Abs. 2 WHG lautet: 'Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen". Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dieses öffentliche Interesse liegt z. B. dann vor, wenn durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, d. h. wenn ein allgemeines Schutzbedürfnis besteht. In allen anderen Fällen liegt die Pflicht zur Vorsorge bei den potenziell Betroffenen. Hochwasserschutz ist damit eine Gemeinschaftsaufgabe von Betroffenen, Kommunen und dem Staat.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 12 (Dezember 2019) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Annalena Goll |
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