Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Zielerreichung der WRRL und überprüft, ob inhaltliche Änderungen erforderlich sind. Die hierzu seit Mitte 2018 erfolgten, umfangreichen Konsultationen sind jetzt abgeschlossen, und der Abschlussbericht wird mit Spannung erwartet. Er bildet eine wichtige Basis für die Entscheidungen der künftigen Kommission über die Weiterentwicklung der WRRL. Dieser Beitrag beleuchtet die vorläufigen Konsultationsergebnisse aus Sicht der europäischen Wasserkraftbranche.
Die im Jahr 2000 in Kraft getretene WRRL sollte gemäß Artikel 19 (2) spätestens bis 2019 überprüft ('Review") und falls erforderlich geändert ('Revision") werden. Als ersten Schritt der WRRL-Überprüfung veröffentlichte die EU-Kommission im Herbst 2017 den Prozess [1] für einen 'fitness check" mehrerer Richtlinien mit Bezug zum Management von Wasserressourcen. Diese sogenannte 'roadmap" sah umfangreiche Studien und Konsultationen vor, die in einem für Oktober 2019 erwarteten Evaluierungsbericht münden. Auf Grundlage dieses Berichts und weiterer Studien wird dann die (nach den Wahlen zum Europaparlament im Sommer 2019 neu konstituierte) Kommission entscheiden, ob und ggfs. wie die WRRL geändert werden soll. Falls eine Änderung der WRRL beschlossen wird, erfolgt dies im normalen Gesetzgebungsprozess, der weitere Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Bewirtschaftungspläne für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2021-2027 sind also in jedem Fall noch auf Basis der bisherigen WRRL zu erstellen [2]. Eine Zusammenfassung parallel erstellter Studien der Europäischen Umweltagentur und von Positionspapieren des europäischen Wasserkraftsektors wurde vor einem Jahr in dieser Fachzeitschrift dargestellt [3].
Der sogenannte 'fitness check" wasserbezogener Richtlinien bezieht sich auf die WRRL und ihre 'Tochterrichtlinien": die Umweltqualitätsstandards-Richtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie. Mit der Durchführung der Konsultation beauftragte die EU-Kommission ein Konsortium aus Beratungsfirmen und Forschungseinrichtungen, die über eine Vielzahl von Kanälen Einschätzungen zur Leistungsfähigkeit der Richtlinien einholten. Neben einer Literaturauswertung waren eine umfangreiche Online-Konsultation und gezielte Befragungen und Workshops für Experten und zentrale Akteure von besonderer Bedeutung
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 09 (September 2019) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Michael Fink Orkan Akpinar |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.