Industrielle Ressourceneffizienz

Aus den r+Impuls-Forschungsvorhaben liegen erste Ergebnisse über rechtliche Anforderungen und Geschäftsmodelle für den Betrieb dezentraler Anlagen vor

Ziel der vorgestellten r+Impuls-Forschungsvorhaben ist es, innovative industrielle Verfahren zur Marktreife zu bringen, mit deren Hilfe der Rohstoffverbrauch im Produktionsprozess unmittelbar oder - durch das Recycling gebrauchter Rohstoffe - mittelbar reduziert werden kann. Diese Steigerung von Effizienz und Recyclinggrad erfordert Veränderungen in der Verfahrenstechnik, die ein Unternehmen oft nicht alleine bewältigen kann. In vielen Fällen leisten die Lieferanten von Anlagentechnik und Betriebsmitteln entscheidende Beiträge. Und selbst wenn andere Glieder der Wertschöpfungskette nicht unmittelbar einbezogen sind, ist es oft wichtig, dass zumindest die Bedürfnisse von Abnehmern eigener (Zwischen-)Produkte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Wechselwirkungen und der Informationsaustausch entlang der Wertschöpfungskette sich mit steigender Leistungsfähigkeit intensivieren. Das wirkt sich gleichzeitig stark auf die Geschäftsmodelle der beteiligten Unternehmen aus. Während früher das Geschäftsmodell im einfachsten Fall aus einer einfachen Lieferbeziehung zwischen Hersteller und Kunden bestand, werden die Anforderungen an Anlagen oder Betriebsmittel mit zunehmendem Innovationsgrad spezifischer. Entsprechendes Knowhow wird in größerem Umfang ausgetauscht, muss aber gleichzeitig auch als geistiges Eigentum geschützt werden. Außerdem müssen gerade beim Recycling geeignete Anreize gesetzt werden, damit aufbereitbares Altmaterial von den (vormaligen) Nutzern gesammelt und in geeigneter Qualität bereitgestellt wird.

Eine Steigerung der Recyclingquoten setzt nicht nur eine intensivere Wechselwirkung zwischen Altmateriallieferanten und Aufbereitern voraus. Oftmals kann es sich auch als vorteilhaft erweisen, das Recycling dezentral dort durchzuführen, wo das Altmaterial anfällt und/oder der erzeugte Sekundärrohstoff gebraucht wird. Solche Anlagen brauchen in den meisten Fällen eine standortspezifische Betriebsgenehmigung, meist nach Bundesimmissionschutzgesetz. Der Aufwand für die Beantragung einer solchen Genehmigung hängt von einer Reihe von Umständen ab, die auch durch die jeweiligen Geschäftsmodelle bedingt und im Einzelfall abzuklären sind. Beispielsweise spielt es eine Rolle, wer Betreiber der Recyclinganlage ist, ob das Altmaterial als Abfall eingestuft wird und ob das recycelte Material im gleichen Betrieb oder auch extern zur Verwendung kommt. Dieser Beitrag gibt beispielhaft Hinweise zu den relevanten Faktoren, stellt aber keine umfassende Aufarbeitung dar. Insgesamt ist festzustellen, dass diese einzelfallbezogene Genehmigungspraxis hohe Transaktionskosten nach sich zieht, die für eine rasche Verbreitung der Technologie nicht förderlich sind, die aber durch die Einführung einer Bauartzulassung deutlich gemindert werden könnten.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: ReSource 2019 - 03 (September 2019)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Dr. Christian Sartorius
Michael Pittroff
Dr. Klaus Opwis
Dr. rer. nat. Nils Schirmer
Dr. Dietrich Tegtmeyer
 
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