Bundesweit findet aktuell eine Diskussion um die Entsorgung mineralischer Abfälle statt.Hintergrund hierfür sind die allgemeine Verknappung der Deponiekapazitäten und bereits vorhandene, regionale Entsorgungsengpässe insbesondere im Hinblick auf Deponien der Klasse I (DK I). Deponien waren und bleiben auch weiterhin notwendiger Bestandteil der Entsorgungswirtschaft. Allenthalben wird ein Deponienotstand befürchtet, obwohl die Situation in Baden-Württemberg derzeit noch günstiger als in anderen Bundesländern eingeschätzt werden kann. Da auch Deponien betriebs-wirtschaftlich arbeiten müssen und in den Ballungsräumen praktisch nicht neu errichtet werden können, sind zukünftig zum Teil jedoch auch längere Entsorgungswege in Kauf zu nehmen.
Historisch bedingt, sind seit der Einführung einer geordneten Abfallbeseitigung im Jahre 1972 die Stadt- und Landkreise für die Abfallentsorgung der in Ihrem Gebiet angefallenen Abfälle zuständig. Den sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) ist die Entsorgungspflicht nach § 20 KrWG für die jeweilige Gebietskörperschaft übertragen. Zudem müssen die örE eine 10- jährige Entsorgungssicherheit gewährleisten bzw. Deponiekapazität sicherstellen (§ 16 LAbfG).
Auch wenn grundsätzlich alle örE zur Entsorgung verpflichtet sind, ist die Verteilung der Deponien im Land uneinheitlich. In Baden-Württemberg existieren fast ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern betriebene Deponien. Derzeit verfügen die 44 Stadt- und Landkreise über 23 Deponien der Klasse DK II, 18 Deponien der Klasse DK I und rund 300 Deponien der Klasse DK 0.
Zahlreiche Kreise verfügen über keine eigenen Entsorgungskapazitäten der Klasse DK I oder DK II und sind damit vollständig auf andere örE angewiesen.
In Baden-Württemberg haben sich die Landkreise und Stadtkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Rahmen ihres mit dem Umweltministerium vereinbarten Monitoring-Systems verpflichtet, die mindestens 10-jährige Entsorgungssicherheit in Bezug auf mineralische Abfälle über alle Kreise hinweg gerechnet nachzuweisen und langfristig zu sichern.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | Deponieforum 2017 (März 2017) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Thomas Gambke Markus Resch |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.