Von der aktiven zur passiven Entgasung vor dem Hintergrund der VDI Richtlinie

Zum Zeitpunkt, ab dem eine aktive Entgasung technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, kann diese eingestellt und durch eine passive Entgasung ersetzt werden. Die Vermutung, dass dieser Zeitpunkt erreicht ist, kann aus dem Unterschreiten der rechnerisch mit Hilfe einer Gasprognose ermittelten durchschnittlichen Emissionsrate von Deponiegas über die Oberfläche der Deponie unter einen Wert von 1 l/m².h geschlossen werden.


Eine solche Schlussfolgerung könnte auch aus Absaugversuchen oder aus Betriebsdaten einer Deponiegaserfassungsanlage bei einer gut abgedichteten Deponie erfolgen. Der methodische Ansatz für alle Vorgehensweisen würde sich nach den VDI Richtlinien richten. Die Größenordnung des Wertes wird häufig genannt, ist bislang aber nicht gesetzlich fixiert. Eine Schlussfolgerung könnte aus der Pflicht zum Stand der Technik nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder Kreislaufwirtschaftsgesetz gezogen werden oder aus der Tatsache, dass dieser Gasfluss selbst bei vergleichsweise ungünstigen Bedingungen an der Oberfläche einer Deponie vollständig überall und jederzeit durch Methanoxidation eliminiert werden könnte. Eine Frage die sich stellt ist dann möglicherweise die nach den Gasströmen im Untergrund bei nicht abgedichteten Deponie. Aber auch im Untergrund oder in den Deponien selbst findet Methanoxidation statt, sofern dorthin Luftsauerstoff gelangen kann.

Die Ableitung des Gases aus der Deponie geschieht nach Einstellung eines Unterdruckes zur Gasabsaugung durch konvektiven (infolge von Druckgradienten) oder diffusiven (infolge von Konzentrationsgradienten) Transport. Druckunterschiede können durch einen sich im Deponiekörper einstellenden Überdruck, durch Luftdruckänderungen oder durch Wind verursachte Druckänderungen hervorgerufen werden. Konzentrationsunterschiede treten praktisch nur am Übergang Deponiekörper-Umgebung auf.

Auch bei der passive Entgasung muss, wie bei der aktiven Entgasung, die Ableitung des Gases kontrolliert erfolgen, was bei einer möglichen unkontrollierten Emission über die Deponieoberfläche eine Oberflächenabdichtung erforderlich macht. Bei einer Kombinationsabdichtung an der Deponiebasis können Gasmigrationen über die Basis ausgeschlossen werden. Im Falle einer fehlenden Basisabdichtung muss im Einzelfall durch eine Risikountersuchung geprüft werden, ob überhaupt ohne weitere Maßnahmen auf eine passive Entgasung umgestellt werden kann.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Deponieforum 2018 (März 2018)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger
 
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