Die Umsetzung der ökologischen Gewässerqualitätsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie kommt in Deutschland kaum voran. Nur etwa 8 % der Gewässerkörper erreichten 2015 den bis dahin regulär umzusetzenden Zielzustand. In Niedersachsen waren es lediglich 2 %, und der Bewirtschaftungsplan für den laufenden Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 verspricht nur geringe Fortschritte. Der Beitrag präsentiert die wesentlichen Ergebnisse einer Studie, in der Gründe für das Umsetzungsdefizit untersucht und Wege zur rechtlichen, organisatorischen und fiskalischen Ertüchtigung der ökologischen Gewässerentwicklung aufgezeigt wurden.
Weitere Autoren: Norman Bedtke
Mit Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf ambitionierte Gewässerqualitätsziele verpflichtet, insbesondere in Bezug auf die Gewässerökologie. Die Richtlinie verlangt, dass alle Oberflächenwasserkörper (OWK) in einen 'guten ökologischen Zustand' zu überführen sind oder, sofern es sich um künstliche oder erheblich veränderte Wasserkörper (artificial or heavily modifies water bodies - HMWB) handelt, ein 'gutes ökologisches Potenzial' erreichen müssen (Art. 4 WRRL). Mit diesen Zielvorgaben gibt die WRRL ein weitreichendes ökologisches Sanierungsprogramm auf und stellt die Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen. Das gilt vor allem in den kulturlandschaftlich geprägten Tieflandregionen, die im Zeichen der Landentwässerung und agrarischen Nutzung wasserbaulich stark überformt worden sind. Die Realisierung der ökologischen Zustandsziele der WRRL verlangt hier - neben der Eindämmung der agrarischen Nährstoff- und Pestizidbelastung - umfangreiche Maßnahmen zur physischen Gewässerentwicklung, insb. zur Herstellung der erforderlichen Durchgängigkeit, Morphologie, Retentionsräume und Ufervegetation.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 03 - 2019 (März 2019) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. Moritz Reese Prof. Dr. Erik Gawel Dr. Bernd Klauer Prof. Dr. Wolfgang Köck Dr. iur. Stefan Möckel |
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