Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird 19 Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert. Die ehrgeizigen Ziele konnten bislang weder in Deutschland noch in den übrigen anderen Mitgliedsstaaten der EU erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wird in Deutschland und Europa die Fortführung der WRRL-Umsetzung nach 2027 mit anspruchsvollen Zielen diskutiert.
Die im Dezember 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Grundlage für den europäischen Gewässerschutz, deren Grundkonzeption einer Flussgebietsbewirtschaftung international Vorbildcharakter hat. Sie ist Herausforderung und Erfolgsgeschichte zugleich. Ihr Leitbild ist ein natürlicher Gewässerzustand, bei dem anerkannt wird, dass in der Kulturlandschaft Europas viele Gewässer erheblich verändert oder künstlich angelegt wurden, und somit bei der Bewertung im Vergleich zu natürlichen Gewässern andere Maßstäbe angelegt werden müssen. Die WRRL gibt für die Bewirtschaftung der Gewässer in Flussgebietseinheiten einen für Europa gemeinsamen Rechtsrahmen vor, der in der Richtlinie selbst sowie in zahlreichen von den Wasserdirektoren verabschiedeten Leitfäden beschrieben ist. Sie hat europaweit einheitliche Ziele für Grund- und Oberflächengewässer eingeführt, deren Erreichung mit vergleichbaren Monitoringprogrammen unter Anwendung interkalibrierter Bewertungsverfahren geprüft wird. Bei der Umsetzung der Richtlinie ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
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Quelle: | Wasser und Abfall 11 - 2018 (November 2018) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | PD Dr. rer. nat. Michael Trepel |
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