Die hessischen Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden (EWS) vom 21. März 2014 geben einen im Regelfall einzuhaltenden Mindestabstand zwischen EWS und Grundstücksgrenze von 5 m vor. Bei Einhaltung dieses Abstandes wird für EWS-Anlagen mit einer Heizleistung bis 30 kW davon ausgegangen, dass es in der Regel zu keiner thermischen Beeinflussung außerhalb des Grundstücks kommt und somit keine Gewinnung von Erdwärme im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) erfolgt.
Der Beitrag zeigt auf, welchen Einfluss die Bemessung einer EWS auf die Reichweite ihrer thermischen Auswirkung hat und leitet hieraus einen Vorschlag ab, durch welche Anpassung der Dimensionierung einer EWS eine Unterschreitung des 5 m-Abstandes ohne aufwendige Simulationen möglich erscheint. Die Ausführungen gelten für Anlagen mit einer einzelnen EWS
und einer Heizleistung der angeschlossenen Wärmepumpe bis ca. 15 kW.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2017 (Mai 2017) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Dr. Sven Rumohr |
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