Durch ambitionierte Erfassungsmengen und
Recyclingquoten könnte die hochwertige Verwertung
von Wertstoffen noch gesteigert werden.
Mehrere kommunale und private Entsorgungsunternehmen haben eine Gemeinschaftsinitiative (GemIni) gegründet, die das Ziel hat, die Wertstoffwirtschaft neu zu ordnen. Im Mittelpunkt der Forderungen von GemIni steht eine hochwertige Verwertung der Wertstoffe durch ambitionierte Erfassungsmengen und Recyclingquoten, die einheitliche Erfassung der Abfälle aus Verpackungen und stoffgleichen Nicht-Verpackungen als Wertstoffe sowie die Erweiterung der Produktverantwortung. Laut einem Gutachten, das das INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen, im Auftrag von GemIni erstellt hat, können durch ein neues Wertstoffgesetz rund 8 Millionen Tonnen Wertstoffe zusätzlich recycelt werden. Im Mittelpunkt des Vorschlages stehen clusterspezifische Vorgaben für die Erfassungsmengen und für die Recyclingquotenverschiedener Wertstoffe. Diese Vorgaben sollen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte erfüllt werden. Alternativ zur Vorgabe für die Erfassungsmenge wurde ein maximaler Wertstoffgehalt im Restabfall definiert. Die Wertstoffpotentiale, die in diesem Beitrag hervorgehoben werden, beziehen sich somit auf Haushaltsabfälle. Die Recyclingquoten wurden so abgeleitet, dass sie durch verschiedene Erfassungssysteme erreichbar sind und Aufbereitungsprozesse in externen Anlagen nicht unterbunden werden. Das Modell, das derzeit Vorgaben für die Wertstoffe Altpapier, Glas, Bio- und Grünabfälle, Metalle, Kunststoffe, Getränkekartons, Altholz ausweist, kann auf weitere Wertstoffe erweitert werden. Die Vorgaben sind auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zu erfüllen. Um die Siedlungsstruktur zu berücksichtigen, wird bei den Vorgaben für die zu erfassenden Wertstoffmengen nach der Einwohnerdichte
in fünf Cluster differenziert.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ReSource 2017 01 (März 2017) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck |
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