In der Schweiz ist am 01. Januar 2016 die 'Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen' (Abfallverordnung, VVEA) in Kraft getreten, die die 'Technische Verordnung über Abfälle' (TVA) aus dem Jahr 1990 ersetzt.
Als wesentlich neues Element wurde die Verpflichtung des Deponieinhabers eingeführt, nachzuweisen, dass keine schädlichen und lästigen Einwirkungen auf die Umwelt durch die Deponie mehr zu erwarten sind. Die Behörde hat die Möglichkeit, wenn das Ergebnis des Nachweises belastbar ist, die Nachsorgezeit von 50 Jahren auf 5 bis 15 Jahre abhängig vom jeweili-gen Deponietyp zu verringern. Letztlich bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung der Nachsorge und eine erhebliche Reduktion der Nachsorgekosten, wenn in der Pla-nung nach dem 'Prinzip Vorsorge" die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen dauer-haft nachgewiesen wurde. Der Schlüssel hierfür ist der Nachweis der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen über das Ende der Nachsorgezeit hinaus. Ein validiertes und verifiziertes Verfahren ist der Nachweis der Wirksamkeit mittels Emissionsgrenz-wertanalysen (EGrA). Die Nachweise beinhalten die Verknüpfung der Wirksamkeit einer bestimmten Maßnahme mit den jeweiligen Bedingungen vor Ort und den ökologischen Zielvorgaben der Genehmigungsbehörde für einen bestimmten Standort. Am Beispiel einer Schlackendeponie im Kanton Graubünden in der Schweiz wird dieses Vorgehen erläutert.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2016 (November 2016) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Hansruedi Aebli Dr. Ing. Klemens Finsterwalder |
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