Das Bundesumweltministerium erarbeitet zurzeit Rechtsverordnungen (Mantelverord-nung), mit denen die Rechtssicherheit und der einheitliche Vollzug in den Ländern bei der Verwertung von mineralischen Abfällen verbessert werden sollen.
Der Erlass einer Bundesverordnung mit einheitlichen Anforderungen an die Bewertung der Schadlosig-keit bei der Verwertung von mineralischen Abfällen und die Ergänzung des § 12 BBodSchV um Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in boden-ähnlichen Anwendungen (Verwertung von Abfällen im Landschaftsbau und Verfüllung von Abgrabungen) ist zwar zur Gewährleistung eines bundesweit einheitlichen Vollzu-ges grundsätzlich sinnvoll. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die geplanten Regelungen für die betroffene Wirtschaft und die Verwaltung praktikabel sind und einen ein-fachen und widerspruchsfreien Vollzug ermöglichen.
In diesem Beitrag wird erläutert, warum der Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) diese Ansprüche nicht erfüllt.
| Copyright: | © Wasteconsult International |
| Quelle: | Praxistagung Deponie 2016 (November 2016) |
| Seiten: | 20 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram |
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