Herausforderungen des neuen Verpackungsgesetzes: Handlungserfordernisse für die kommunale Entsorgungswirtschaft (Teil 1)

Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen wird. Da der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.5.2017 auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, wurde das Gesetz am 5.7.2017
verkündet und wird am 1.1.2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten.

Diesem Kompromiss ging ein zähes Ringen zwischen Bundesregierung, den Ländern, den Verbänden der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft sowie den Spitzenverbänden voraus, in dem insbesondere die kommunalen Spitzen- und Fachverbände das Verpackungsgesetz u.a. wegen Bedenken hinsichtlich fehlender ökologischer Effektivität und der hohen Komplexität der Regelungen abgelehnt haben.

Insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ihre kommunalen Unternehmen, die in die kommunale Aufgabenerfüllung eingebunden sind, besteht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf. So wird der neue § 22 VerpackG, der das Abstimmungsverhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Betreibern dualer Systeme gegenüber dem bisher geltenden § 6 Abs. 4 VerpackV wesentlich umfangreicher und teilweise anders regelt, erhebliche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen beiden Protagonisten haben.

Im Rahmen dieses Beitrags wird eine erste rechtliche Bewertung dieser Vorschrift versucht. In mancherlei Hinsicht muss dabei juristisches Neuland betreten werden - sei es, weil das Gesetz bisher nicht abschließend gerichtlich entschiedene Rechtsfragen der Verpackungsverordnung weiter mit sich herumschleppt, sei es, weil das Gesetz neue und anders als bisher konzipierte Rechtsinstrumente einführt. Das mit der Verpackungsverordnung und dem Verpackungsgesetz geschaffene Rechtsverhältnis zwischen hoheitlich handelnder öffentlicher Hand als Garantin der Daseinsvorsorge und privaten, zueinander im Wettbewerb stehenden Organisationen ('Systembetreiber'),die die vom Gesetzgeber intendierte Produktverantwortung nach § 23 KrWG umsetzen sollen, stellt einen 'Solitär' in der Rechtslandschaft dar und hat auch im Verpackungsgesetz letztlich keine in sich widerspruchsfreie Ausprägung gefunden. Es ist deshalb zu erwarten, dass auch zu den hier behandelten Gesetzesbestimmungen, je nach Interessenlage der einzelnen Akteure, teilweise stark divergierende Auslegungen Platz greifen werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2017 (Juli 2017)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: Walter Hartwig
Dr. Ralf Gruneberg
 
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