Gewerbliche Sammlungen im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 KrWG stellen nicht den einzigen, jedoch nach wie vor einen bedeutsamen Gegenstand der aktuell veröffentlichten Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht dar. Die beiden Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.6.2016 haben daran allenfalls vorübergehend etwas geändert.
Während die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte offensichtlich zunächst abgewartet haben, bis das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungsgründe seiner vorgenannten Urteile veröffentlicht hatte, sind in der Folgezeit dieser Veröffentlichungen wieder Entscheidungen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu gewerblichen Sammlungen ergangen. Diese Entscheidungen setzen sich zudem mit einzelnen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts auseinander - und interpretieren diese teils unterschiedlich. Dies gilt insbesondere für die vom Bundesverwaltungsgericht angenommene 'Irrelevanzschwelle' und die rechnerische Ermittlung des Erreichens/Überschreitens dieser Schwelle im Einzelnen. Einige dieser Entscheidungen sind exemplarisch Gegenstand des vorliegenden Beitrags.
Aber auch jenseits des Rechts der gewerblichen Sammlungen sind in der letzten Zeit diverse abfallrechtliche Entscheidungen ergangen. Eine Auswahl wird im Rahmen des vorliegenden Beitrags vorgestellt. Hierbei handelt es sich um höchstrichterliche Entscheidungen zu Klärschlamm aus Kleinkläranlagen, zu Abfällen in Tongruben und um weitere ausgewählte Entscheidungen etwa des EuGH und des OVG Münster mit abfallrechtlichen Bezügen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2017 (Juli 2017) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Jens Tobias Gruber |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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