Seit 2010 ist die Industrieemissionsrichtlinie (IED) die Grundlage für Regelungen zu integrierter Vermeidung und Verhinderung von Umweltverschmutzung aus Industrieaktivitäten, einschließlich Abfallbehandlungsanlagen. Alle Anlagen sollen durch eine Genehmigung autorisiert werden, die durch eine Behörde erteilt wird.
Die Referenz für die Genehmigung ist in den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die einzelnen Branchen festgelegt. Die besten verfügbaren Techniken werden in einem Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltverbänden erarbeitet und in BVT-Merkblättern festgelegt. Von besonderer Relevanz bei der Festlegung von BVT sind Techniken und Schlussfolgerungen (BAT-C) zur Emissionsminderung sowie damit assoziierte Emissionslevel (BAT AEL). Diese BAT AEL müssen in IED Anlagen eingehalten werden. Im Zeitraum von 2013 bis 2017 wurde das BVT Merkblatt Abfallbehandlung überarbeitet. Im vorliegenden Beitrag wird der Ablauf der Erarbeitung des Dokuments beschrieben. Des Weiteren werden wesentliche Inhalte und Auswirkungen aus dem BVT Merkblatt für die mechanisch-biologische Aufbereitung beschrieben.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Waste to Resources 2017 (Mai 2017) |
Seiten: | 25 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jochen Ebbing Dipl.-Ing. Wolfgang Butz |
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