Die Entsorgung von Altholz in Deutschland ist im Wesentlichen von der thermischen Verwertung in Biomasseheizkraftwerken bzw. Altholzkraftwerken geprägt. Hier hat sich in den letzten 15 Jahren ein stabiles System etabliert, welches eine sichere und konstante Entsorgung des Altholzes garantiert. Das System ist maßgeblich geprägt durch die Förderung der Biomasseheizkraftwerke durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches den Betreibern der Anlagen eine fixe Vergütung für den ein-gespeisten Strom garantiert. Durch das Auslaufen dieser Vergütung ab 2020 (nach 20 Jahren gesicherter Vergütung), wird sich der Markt verändern, es werden erheb-lich steigende Kosten für die Entsorgung erwartet und auch bei den Verwertungswe-gen ist mit Verschiebungen zu rechnen.
Der folgende Beitrag beschreibt die Rahmenbedingungen dieses Marktes und deren Veränderung, die aktuellen Mengen und Verwertungswege sowie einen Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen, die im Altholzmarkt bis 2030 zu erwarten sind.
Die Verwertung von Altholz (Gebrauchtholz; Definition: gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder Verbundstoffen mit einem überwiegenden Holzanteil) findet stofflich (z. B. als Spanplatte) oder thermisch (in speziellen Altholz- bzw. Biomasseheizkraftwerken) statt. Für die Verwertung von belastetem Altholz (z. B. lackiertes oder mit Schutzmitteln behandeltes Holz) steht in erster Linie die thermische Verwertung zur Verfügung.
Das Altholzaufkommen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den folgenden Fraktionen:
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Kfm. Dirk Briese |
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