Im Interesse eines effektiven Vollzuges des Abfallrechts ist eine einheitliche Nomenklatur bei der Bezeichnung von Abfällen unerlässlich. Sie ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft, insbesondere für eine zutreffende Deklaration von Abfällen im Rahmen von Entsorgungsverträgen und Entsorgungsnachweisen, für die Erteilung von eindeutigen Genehmigungen von Abfallentsorgungsanlagen sowie für die Erstellung von Statistiken über Art, Herkunft und Menge der Abfälle. Dabei stellt das Abfallrecht an gefährliche Abfälle und ihre Entsorgung besondere Anforderungen (vgl. § 48 S. 1 KrWG). Deshalb muss klar sein, welche Abfälle hiervon betroffen sind, d.h. welche Abfälle als gefährlich gelten. In Deutschland regelt die AVV die Bezeichnung von Abfällen und ihre Einstufung als gefährlich oder ungefährlich. Sie wurde in Umsetzung von EU-Recht mit Wirkung vom 11.3.2016 grundlegend novelliert.
Bereits mit der Entscheidung 2000/532/EG hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten ein einheitliches Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) vorgegeben. Es wurde durch die Entscheidungen 2001/118/EG, 2001/119/EG und 2001/573/EG fortgeschrieben. Das Verzeichnis legt europaweit eine gemeinsame Terminologie und Systematik für die Bezeichnung und Einstufung von Abfällen fest. Dabei gilt es für alle Abfälle, ungeachtet dessen, ob sie zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt sind.
Rechtsgrundlage für das EAV waren ursprünglich Art. 1 Buchst. a der AbfRL 1975 in der Fassung der Änderungsrichtlinie von 1991 (konsolidierte Fassung: AbfRL 2006)sowie Art. 1 Abs. 4, 1. Spiegelstrich, GefAbfRL. Am 12.12.2008 trat sodann die AbfRL 2008 in Kraft. Seither gilt das Verzeichnis auf der Grundlage von Art. 7 dieser Richtlinie fort.
Die Kategorisierung der Abfallarten erfolgt im EAV branchen- oder prozessartspezifisch bzw. hilfsweise abfallartenspezifisch. Von den als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften nach Anhang III der AbfRL aufweisen. Die diesbezüglichen Kriterien sind angelehnt an das Chemikalien- bzw. Gefahrstoffrecht, auch wenn das aus abfallwirtschaftlicher Sicht wenig sachgerecht erscheint. Maßgeblich waren ursprünglich die StoffRL und die ZubereitungsRL. Weil diese Richtlinien aber zum 1.6.2015 durch die CLP-Verordnung aufgehoben und durch die dortigen chemikalienrechtlichen Regelungen ersetzt wurden, musste zu diesem Stichtag Anhang III der AbfRL angepasst werden. Dies erfolgte durch die Verordnung (EU) 1357/2014. Darüber hinaus waren die Bestimmungen der Entscheidung 2000/532/EG anzugleichen. Hierzu erging der Beschluss 2014/955/EU. Der damit neu gefasste Anhang der Entscheidung, also das eigentliche Abfallverzeichnis, entspricht weitestgehend dem vorherigen Anhang. Das neue EAV enthält allerdings drei zusätzliche Abfallarten.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 01 - 2017 (Januar 2017) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Olaf Kropp |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Talsperren - Essenziell fuer die Minderung der Klimawandelfolgen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Die Bedeutung von Talsperren und Wasserspeichern wird in diesem Beitrag im Kontext des Klimawandels und der steigenden globalen Wassernachfrage betrachtet. Die Diskrepanz zwischen Wassernachfrage und verfügbarer Speicherkapazität wächst aufgrund von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und Rückgang der Süßwasservorräte. Viele große Talsperren weltweit sind über 50 Jahre alt, was zum Teil Bedenken hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Verlandung des Stauseevolumens aufwirft. Die Verlandung ist ein weltweit zunehmendes Problem. Ohne nachhaltige Maßnahmen werden bis 2050 viele Stauseen im Mittel bis zu 50 % verlandet sein. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Maßnahmen zur Minderung der Stauraumverlandung angesichts eines wachsenden globalen Wasserspeicherbedarfs sind unabdingbar.
Ressourcenorientierte Sanitärsysteme für nachhaltiges Wassermanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Abwassersysteme stehen infolge des Klimawandels und der Ressourcenknappheit vor Herausforderungen. Ressourcenorientierte Sanitärsysteme (NASS) ermöglichen durch eine getrennte Erfassung einzelner Abwasserteilströme (z. B. Grauwasser, Urin) eine gezielte Behandlung und Ressourcenrückgewinnung vor Ort. Zudem können sie bestehende Infrastrukturen entlasten. Praxisbeispiele verdeutlichen aktuelle Anwendungen von NASS. Das Projekt BeReit zeigt, dass eine Urinseparation den Belüftungsbedarf und Spurenstoffemissionen von Kläranlagen reduzieren kann.
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.