In Mecklenburg-Vorpommern (MV) besteht noch Handlungsbedarf bezüglich der Einführung einer getrennten Sammlung der Bioabfälle nach § 11 KrWG. Gleichzeitig vollzieht sich der demografische Wandel in der Region besonders schnell und es ist zu erwarten, dass dieser auch die getrennte Bioabfallsammlung beeinflussen wird. Der Artikel beschäftigt sich daher zum einen mit Aspekten von § 11, die für MV von Bedeutung sind. Zum anderen wird der aktuelle Stand der Bioabfallsammlung in den einzelnen Landkreisen zusammengefasst, sowie deren zu erwartende Entwicklung unter dem Einfluss des demographischen Wandels erläutert.
Abfallmengen und -zusammensetzung sind die Grundlagen für jegliche Planung in der Abfallwirtschaft. Beide Größen hängen bekanntlich stark von der Bevölkerungszahl und -struktur ab. Die Bevölkerungsentwicklung und damit der demografische Wandel haben somit einen erheblichen Einfluss auf abfallwirtschaftliche Fragen. In ländlichen Regionen vollzieht sich der demografische Wandel in Deutschland besonders schnell, so dass Lösungen in solchen Regionen als Beispiel für andere Regionen dienen können.
Ein Aspekt der Abfallwirtschaft der aktuell in MV einige Umstellungen nach sich zieht, ist die seit 2015 in Kraft getretene Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen nach § 11 KrWG. Da in Mecklenburg Vorpommern die Biotonne bis heute noch nicht flähendeckend eingefürt wurde, besteht diesbezüglich großer Handlungsbedarf. Die lokalen Aspekte des demografischen Wandels sollten bei der Umstellung mit berücksichtigt werden, um in Zukunft eine effiziente und optimale Erfassung, Sammlung und Verwertung der Bioabfälle zu gewährleisten.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 17. DIALOG Abfallwirtschaft MV (Juni 2016) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Astrid Lemke Dr. Andrea Schüch Dr. Gert Morscheck Prof. Dr. Michael Nelles |
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