Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG, §11, Abs. 1) sind Abfallerzeuger und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seit dem 1. Januar
2015 verpflichtet flächendeckend, getrennt Bioabfälle zu sammeln.
Gemäß der Begriffsdefinition in § 3 KrWG sind von dieser Vorgabe sowohl Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle als auch Nahrungs- und Küchenabfälle betroffen. Ein erheblicher Anteil der Bioabfälle wird nach wie vor über die Restabfallbehandlung beseitigt und damit unzureichend genutzt. Das hat eine einhergehende Vernichtung von Ressourcen und Energiepotentialen zur Folge und widerspricht den Zielen der nachhaltigen Ressourcennutzung.
Vor diesem Hintergrund sollen hinsichtlich der getrennten Bioabfallerfassung die Entwicklung, der Status Quo, die Verwertungsmöglichkeiten sowie die Perspektiven im Folgenden näher beleuchtet werden.
| Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
| Quelle: | 17. DIALOG Abfallwirtschaft MV (Juni 2016) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | o. Prof. Dr.-Ing. Martin Kranert Dr.-Ing. Olga Panic-Savanovic |
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