Für Biokraftstoffe und Strom aus flüssigen Biobrennstoffen wurde mit der Richtlinie 2009/28/EG neben dem festgeschriebenen Mindestmaß an THG-Einsparungen auch erstmals eine Methode zur Bilanzierung der THG-Emissionen vorgeschrieben. Diese Entwicklung kann sich auch in anderen Sektoren der Bioenergiebereitstellung fortsetzen.
Für das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen ist nach Richtlinie 2009/28/EG (RED) ein Mindestmaß an THG-Einsparungen vorgeschrieben. Für die Berechnung der THG-Einsparung legt die RED Standardwerte fest, die allerdings keine standortspezifischen Produktionsbedingungen berücksichtigen. Die Ergebnisse der regional- und betriebsspezifischen THG-Bilanzierung nach der ExpRessBio-Methode weisen für die Rapserzeugung jedoch eine deutliche Bandbreite an THG-Emissionen als CO2-Äquivalenten auf (25,2-43,6 g MJ-1). Für das vollständige Produktsystem der dezentralen Rapsölkraftstoffproduktion in Bayern können mit durchschnittlich 58 % etwas höhere THG-Einsparungen erzielt werden, als die Richtlinie 2009/28/EG als Standardwert für reines Rapsöl vorgibt (57 %). Grund dafür ist, dass der Standardwert nach Richtlinie 2009/28/EG auf einer industriellen Ölgewinnung basiert, die dezentrale Verarbeitung aber geringere THG-Emissionen verursacht. Die Anwendung der Substitutionsmethode zur Bewertung des Rapspresskuchens als Eiweißfuttermittel bewirkt im Vergleich zu der Energieallokation eine deutlich höhere THG-Einsparung (85 %).
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 10. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2016) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Daniela Dressler Karsten Engelmann Dr. Edgar Remmele Klaus Thuneke |
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